Der Bildungsscheck
Den Bildungsscheck können alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg beantragen, mit Ausnahme:
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Auszubildende und Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, wenn sonstige Fördervoraussetzungen erfüllt sind),
- Selbständige
Gefördert wird die Teilnahme an einer individuellen arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung. Die Fördersumme ist sich ausschließlich für Kurs- und Prüfungsgebühren.
Die Weiterbildungsmaßnahme kann auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels mit 70 %, bezuschusst werden.
Die Weiterbildungsausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen.
Die Bildungsmaßnahme muss spätestens am 31.03.2021 beendet sein.