Der Bildungsscheck

Den Bildungsscheck können alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg beantragen, mit Ausnahme:

  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Auszubildende und Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, wenn sonstige Fördervoraussetzungen erfüllt sind),
  • Selbständige                                                                                                                            

Gefördert wird die Teilnahme an einer individuellen arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung. Die Fördersumme ist sich ausschließlich für Kurs- und Prüfungsgebühren.

Die Weiterbildungsmaßnahme kann auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels mit 70 %, bezuschusst werden.
Die Weiterbildungsausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen.
Die Bildungsmaßnahme muss spätestens am 31.03.2021 beendet sein.

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